mhr-makler.de

Ablauf & Unterlagen, Preis & Wertermittlung, Vermietete Immobilie verkaufen

Wohnung verkaufen: Was Sie als Eigentümer wirklich wissen müssen

Zeigt eine Wohnung vor dem Verkauf. Bild eines Immobilienmaklers beim Wohnungsverkauf.
Verfasst von
Veröffentlicht
Beitrag teilen

Inhaltsverzeichnis

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen? Dann sollten Sie wissen: Der Verkauf einer Wohnung unterscheidet sich in einigen Punkten vom Hausverkauf. Sie verkaufen nicht nur Ihre vier Wände, sondern einen Miteigentumsanteil an einem Gebäude, das Sie sich mit anderen Eigentümern teilen. Das bringt Besonderheiten mit sich, die viele Verkäufer zunächst nicht auf dem Schirm haben.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen, was die Teilungserklärung regelt und worauf Sie bei vermieteten Wohnungen achten sollten.

Was den Wohnungsverkauf vom Hausverkauf unterscheidet

Beim Hausverkauf gehört Ihnen in der Regel das gesamte Gebäude samt Grundstück. Bei einer Eigentumswohnung ist die Eigentumssituation komplexer. Sie besitzen:

Sondereigentum – Ihre Wohnung selbst, also die Räume innerhalb der tragenden Wände.

Miteigentumsanteil – Einen Bruchteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage, Grundstück).

Diese Aufteilung ist in der Teilungserklärung festgelegt – einem zentralen Dokument, das für jeden Käufer und dessen finanzierende Bank wichtig ist.

Die Teilungserklärung regelt auch, was Sie in Ihrer Wohnung dürfen und was nicht. Manche Gemeinschaftsordnungen enthalten beispielsweise Einschränkungen zur Tierhaltung oder gewerblichen Nutzung. Solche Regelungen können den Käuferkreis beeinflussen.

Unterschied zwischen dem Hausverkauf und dem Verkauf einer Wohnung. Berücksichtigung von WEG-Regeln und Eigentum.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft: Ihr Verkaufspartner im Hintergrund

Als Wohnungseigentümer sind Sie Teil einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Diese Gemeinschaft kann Einfluss auf Ihren Verkauf haben.

Verwalterzustimmung: Wann sie erforderlich ist

In manchen Teilungserklärungen ist eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG enthalten. Das bedeutet: Der Verkauf Ihrer Wohnung kann die Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümerversammlung erfordern.

Die Zustimmung darf nach § 12 Abs. 2 WEG nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Dennoch kann das Einholen der Zustimmung Zeit kosten – besonders wenn der Verwalter schwer erreichbar ist oder Unterlagen fehlen.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie Ihre Teilungserklärung frühzeitig auf eine solche Klausel, um Verzögerungen zu vermeiden.

Protokolle der Eigentümerversammlung: Einblick in die WEG

Interessierte Käufer fragen häufig nach den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen (üblicherweise der letzten drei Jahre). Diese geben Aufschluss über:

  • Geplante oder beschlossene Instandhaltungsmaßnahmen
  • Mögliche Sonderumlagen
  • Themen, die die Eigentümergemeinschaft beschäftigen
  • Den allgemeinen Zustand der WEG

Wenn beispielsweise eine größere Sanierung beschlossen wurde, wird ein informierter Käufer das bei seiner Preisvorstellung berücksichtigen.

Hausgeld und Instandhaltungsrücklage

Das monatliche Hausgeld ist für Käufer ein wichtiger Kostenfaktor. Es umfasst typischerweise:

  • Betriebskosten (Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung)
  • Verwaltungskosten
  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage zeigt, wie gut die WEG finanziell aufgestellt ist. Eine gut gefüllte Rücklage kann anstehende Reparaturen abfedern. Ist sie niedrig, könnten bei größeren Maßnahmen Sonderumlagen auf die Eigentümer zukommen.

Diese Unterlagen werden beim Wohnungsverkauf benötigt

Der Verkauf einer Eigentumswohnung erfordert mehr Dokumente als ein typischer Hausverkauf. Hier ein Überblick:

Grundlegende Unterlagen

DokumentQuelleHinweis
GrundbuchauszugGrundbuchamt oder onlineNotar und Bank verlangen in der Regel einen aktuellen Auszug
Teilungserklärung mit AufteilungsplanHausverwaltung oder GrundbuchamtZentral für die Bankfinanzierung des Käufers
GemeinschaftsordnungHausverwaltungRegelt das Miteinander in der WEG
EnergieausweisEnergieberater, Schornsteinfeger oder ArchitektPflicht nach GEG
WohnflächenberechnungBauakte oder neu erstellen lassenFür Exposé und Preiskalkulation
GrundrissBauakte oder VermessungFür Vermarktung

WEG-spezifische Unterlagen

DokumentQuelleHinweis
Protokolle der letzten EigentümerversammlungenHausverwaltungÜblich: letzte 3 Jahre
Aktueller WirtschaftsplanHausverwaltungZeigt monatliches Hausgeld
Letzte HausgeldabrechnungHausverwaltungTatsächliche Kosten des Vorjahres
Höhe der InstandhaltungsrücklageHausverwaltungIndikator für finanzielle Lage der WEG
VerwalterzustimmungVerwalterFalls laut Teilungserklärung erforderlich

Zeitplanung: Die Beschaffung dieser Unterlagen kann mehrere Wochen dauern. Grundbuchämter haben je nach Region unterschiedliche Bearbeitungszeiten.

Vermietete Wohnung verkaufen: Besonderheiten

Ist Ihre Wohnung vermietet, gibt es einige Besonderheiten zu beachten:

Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB)

Der Käufer tritt automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein: mit allen Rechten und Pflichten. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter.

Auswirkungen auf den Verkaufspreis

Eine vermietete Wohnung erzielt häufig einen niedrigeren Preis als eine leerstehende. Die Gründe:

  • Kleinerer Käuferkreis: Hauptsächlich Kapitalanleger interessieren sich für vermietete Objekte
  • Eingeschränkte Nutzung: Eigennutzung ist erst nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich
  • Bestandsmiete: Liegt die aktuelle Miete unter dem Marktniveau, mindert das die Rendite für Anleger

Der konkrete Preisabschlag hängt von vielen Faktoren ab: Lage, Mietvertrag, Miethöhe, Mieterqualität. Pauschale Prozentangaben sind wenig aussagekräftig.

Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577 BGB)

Bei der erstmaligen Veräußerung nach Umwandlung in Wohnungseigentum steht dem Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Er kann innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags zu denselben Bedingungen eintreten.

Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB)

Will der Käufer selbst einziehen, muss er Eigenbedarf anmelden. Nach einer Umwandlung in Wohnungseigentum gilt eine Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren. Die Bundesländer können diese Frist per Verordnung auf bis zu zehn Jahre verlängern.

Für Rheinland-Pfalz: Nach aktuellem Stand (Januar 2026) gibt es keine landesweite Verlängerung der Sperrfrist. Die gesetzliche Grundfrist von drei Jahren gilt. Prüfen Sie im Einzelfall, ob lokale Regelungen existieren.

Steuern beim Wohnungsverkauf

Spekulationsfrist (§ 23 EStG)
Wenn Sie Ihre Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkaufen, kann Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen (sogenannte Spekulationssteuer). Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Ausnahme bei Eigennutzung: War die Wohnung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, bleibt der Gewinn steuerfrei – auch innerhalb der zehn Jahre.

Gewerblicher Grundstückshandel
Bei häufigen Immobilienverkäufen kann das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen. Als Indiz gilt unter anderem der Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren (sogenannte Drei-Objekt-Grenze).

Wichtig: Die Drei-Objekt-Grenze ist nur ein Anhaltspunkt. Ob tatsächlich gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, hängt von einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalls ab. Bei Unsicherheit sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

Was vom Gewinn abgezogen werden kann

Vom Veräußerungsgewinn können unter anderem abgezogen werden:

  • Ursprüngliche Anschaffungskosten (inkl. Notar, Grunderwerbsteuer beim Kauf)
  • Nachweisbare wertsteigernde Investitionen
  • Verkaufskosten (z. B. Makler, Wertgutachten)

Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.

Typische Kosten beim Wohnungsverkauf

Kosten für den Verkäufer

KostenartRichtwertHinweis
MaklerprovisionRegional unterschiedlichBei Wohnungen/EFH und Verbraucherkäufern gilt häufig der Halbteilungsgrundsatz (§§ 656c/d BGB)
Energieausweisca. 80–500 €Bedarfsausweis aufwendiger als Verbrauchsausweis
Löschung Grundschuldca. 0,2 % der GrundschuldFalls noch im Grundbuch eingetragen
VorfälligkeitsentschädigungIndividuellFalls Kredit vorzeitig abgelöst wird
Spekulationssteuer0–45 % des GewinnsNur bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren (Ausnahmen beachten)

Kosten für den Käufer

  • Grunderwerbsteuer: In Rheinland-Pfalz 5 % des Kaufpreises
  • Notar und Grundbuch: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises
  • Käuferanteil Maklerprovision: Falls vereinbart
Kosten beim Wohnungsverkauf. Darstellung für Käufer und Verkäufer. Kosten unterteilt für beide Seiten.

Hausgeld beim Eigentümerwechsel

Das Hausgeld wird zum Übergabestichtag zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Üblicherweise wird im Kaufvertrag geregelt, wer welche Kosten trägt.

Wichtig: Offene Hausgeldrückstände sollten vor dem Verkauf geklärt und im Kaufvertrag eindeutig geregelt werden. Lassen Sie sich im Zweifel vom Notar beraten, wie die Abgrenzung sauber formuliert wird.

Energieausweis: Pflicht beim Verkauf

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein gültiger Energieausweis beim Verkauf Pflicht. Er ist Interessenten auf Verlangen unverzüglich vorzulegen und nach Abschluss des Kaufvertrags zu übergeben.

Praxis-Empfehlung: Halten Sie den Energieausweis bereits bei Besichtigungen bereit. Das vermeidet Verzögerungen und signalisiert Professionalität.

Bei Verstößen gegen die Energieausweispflicht können Bußgelder verhängt werden.

Mehr dazu: Energieausweis beim Hausverkauf

Typische Dauer eines Wohnungsverkaufs

Die Verkaufsdauer hängt von vielen Faktoren ab: Lage, Preis, Zustand, Marktlage, ob vermietet oder leer. Als grobe Orientierung:

  • Vorbereitung (Unterlagen, Bewertung): 2–6 Wochen
  • Vermarktung bis Käuferfindung: 4–16 Wochen (stark variabel)
  • Notartermin bis Übergabe: 6–10 Wochen

Insgesamt sollten Sie mit 3–6 Monaten rechnen, bei vermieteten Wohnungen oder komplexen Situationen auch länger.

Ablauf beim Wohnungsverkauf. Angabe von ungefähren Zeiten. Wie lange dauert der Wohnungsverkauf?

Häufige Fragen zum Wohnungsverkauf

Was unterscheidet den Wohnungsverkauf vom Hausverkauf?

Beim Wohnungsverkauf verkaufen Sie einen Miteigentumsanteil an einem Gebäude. Sie sind Teil einer WEG mit eigenen Regeln und Finanzen. Das erfordert zusätzliche Unterlagen (Teilungserklärung, WEG-Protokolle, Hausgeldabrechnung) und manchmal die Zustimmung des Verwalters.

Brauche ich einen Energieausweis?

Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Energieausweis beim Verkauf Pflicht. Er muss Interessenten auf Verlangen vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.

Wie lange dauert ein Wohnungsverkauf?

Das ist sehr individuell. Als grobe Orientierung: 3–6 Monate vom Verkaufsentschluss bis zur Übergabe. Bei vermieteten Wohnungen, fehlenden Unterlagen oder schwierigen Marktlagen kann es länger dauern.

Kann ich meine vermietete Wohnung verkaufen?

Ja. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Der Mieter hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Vermietete Wohnungen erzielen häufig niedrigere Preise als leerstehende.

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Kauf und erzieltem Gewinn. Ausnahme: Die Wohnung wurde im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Kalenderjahren ausschließlich selbst bewohnt.

Was gibt es beim Wohnungsverkauf in meiner Region zu beachten?



Die Eigenheiten beim Verkauf jeder Wohnung schwanken von Mal zu Mal teilweise sehr stark. Es lohnt sich vor dem Verkauf bereits ein wenig Informationen zum regionalen Markt und seinen Besonderheiten zu sammeln. Mehr dazu finden Sie Artikel über den Immobilienmarkt Rheinhessen 2026.

Fazit

Möchte man seine Wohnung verkaufen, bringt dieses Vorhaben einige Besonderheiten mit sich: WEG-Strukturen, Teilungserklärung, möglicherweise Verwalterzustimmung, bei Vermietung zusätzliche rechtliche Aspekte. Eine gute Vorbereitung: vollständige Unterlagen, realistische Preisvorstellung, Kenntnis der eigenen Situation, ist die Basis für einen erfolgreichen Verkauf.

Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder Steuerberater wenden.

Sie haben noch Fragen zum Thema oder benötigen Unterstützung? Schreiben Sie uns!
Nachricht senden Bewertung anfragen
Vielen Dank

Ihre Anfrage wurde übermittelt.

Neue Anfrage
Terminwunsch (optional)
Frühestens in 5 Werktagen
Nachricht absenden
Kostenlose Immobilienbewertung Unverbindlich und vor Ort – wir ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie.
Terminwunsch (optional)
Frühestens in 5 Werktagen
Bewertung anfragen
RHEINHESSEN · BERGSTRASSE · RHEIN-MAIN · BERLIN Rhein Main Neckar Rheinhessen Heimatmarkt Worms 13 Stadtteile Alzey Kreisstadt Bergstraße Hessen Rhein-Main Metropolregion Frankfurt ~55 Min. Wiesbaden ~40 Min. Bingen Ingelheim Mainz Landeshauptstadt Nackenheim Nierstein Oppenheim Darmstadt ~35 Min. Groß-Gerau Bad Kreuznach Alzey Kreisstadt Bechtheim Westhofen HQ Osthofen Ausgangspunkt Alsheim Gimbsheim Eich Hamm Mettenheim Worms 85.000 EW Frankenthal Ludwigshafen Speyer Biblis Bürstadt Lampertheim Bensheim Heppenheim Mannheim 310.000 EW Heidelberg ~45 Min. Berlin ~ 500 km von Osthofen Mitte F-hain Kreuzberg Pankow Alle 12 Bezirke auf Anfrage Legende Arbeitsstätte Eigene Seite Aktiv vor Ort Flüsse ~45-60 Min. MHR Maklerbüro Harald Rehbein · Lessingstraße 18 · 67574 Osthofen

"Gute Beratung entsteht dort, wo man zuhört, versteht und gemeinsam die beste Lösung findet."

Harald Rehbein

Selbstständiger Makler

Lassen Sie uns sprechen

Wir sind für Ihre Anliegen da

Ob Versicherung, Immobilienverkauf oder eine Frage zu Ihrem Bestand – wir unterstützen Sie direkt und persönlich.